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   OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22   

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OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22 (https://dejure.org/2023,11770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.05.2023 - 15 U 1098/22 (https://dejure.org/2023,11770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 15 U 1098/22 (https://dejure.org/2023,11770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 437 Nr 3 BGB
    Wohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der im Kaufpreis eingepreisten Instandhaltungsrücklage

  • IWW

    § 434 BGB
    Kaufrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Notarieller Wohnungskaufvertrag; Angabe der Höhe der Instandhaltungsrücklage; Beschaffenheitsvereinbarung; Sachmangelausschluss

  • notar-drkotz.de

    Wohnungskaufvertrag - Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis - Beschaffenheitsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten: Keine Beschaffenheitsvereinbarung

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung: Instandhaltungsrücklage keine Beschaffenheit der Kaufsache

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Höhe der Instandhaltungsrücklage? (IMR 2023, 423)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Zwar kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung auch ohne ausdrückliche Erklärungen der Parteien aus den Umständen des Vertragsschlusses, wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen, ergeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, NJW 2016, 1815; Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 253/08, NJW-RR 2010, 1329).

    Allerdings führt die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB; Informationen über Eigenschaften der Kaufsache sind vielmehr von den beurkundungsbedürftigen Vereinbarungen der Parteien zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, NJW 2016; OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2016 - I-22 U 161/15, Rn. 26, juris).

    Insbesondere bleibt vor dem vorstehenden Hintergrund für ein etwaiges Verschulden aus Vertragsschluss wegen vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB, vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349-358, Rn. 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.03.2019 - V ZR 186/18, juris) kein Raum.

  • OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Diese - offenbar auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.12.2013 (I-19 U 133/13, juris) zurückgehende - Annahme vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil die Angabe einer bestimmten Höhe eines Anteils an der Instandhaltungsrücklage ersichtlich im unmittelbaren Zusammenhang mit den durch diese Ausweisung erhofften steuerlichen Vorteilen steht.

    ee) Aus der von der Klägerin bemühten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2013 - I-19 U 133/13 -, juris) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.

    Insbesondere weicht der Senat wie dargelegt schon aus tatsächlichen Gründen nicht von der - zudem (soweit ersichtlich) vereinzelt gebliebenen - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2013 - I-19 U 133/13, juris) ab.

  • BFH, 16.09.2020 - II R 49/17

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Ein rechtsgeschäftlicher Erwerb dieser Position ist daher nicht möglich (vgl. auch BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, Rn. 19 m.w.N.), eine hierauf gerichtete vertragliche Verpflichtung hierzu wäre nach § 275 BGB unwirksam (vgl. Elzer, ZWE 2014, 255-256, juris).

    Eine solche Ausweisung wurde vor der Klarstellung durch den Bundesfinanzhof, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist (BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17 -, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, juris) - allgemein zu steuerlichen Zwecken empfohlen (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2014 - 25 S 130/14, Rn. 11 m.N., juris).

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Vom Wortlaut der so beurkundeten Vereinbarung der Parteien ausgehend kann eine Beschaffenheitsvereinbarung bei objektiver Betrachtung indes schon deswegen nicht gesehen werden, weil es sich hierbei lediglich um eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung handelt, mit welcher der Verkäufer die Angaben eines Dritten wiedergibt (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, Rn. 12 f., juris zu üblichen Klauseln bei einem Fahrzeugkauf).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    21 bb) Gegen die Annahme, der Verkäufer einer Eigentumswohnung wolle die vertragliche Garantie für eine bestimmte Höhe der Instandhaltungsrücklage in einem nach dem angegebenen Stichtag liegenden Beurkundungszeitpunkt oder gar im Zeitpunkt des Gefahrübergangs übernehmen, spricht bei interessengerechter Auslegung auch, dass die anteilige Instandhaltungsrückstellung nicht Vermögen des Wohnungseigentümers, sondern eines anderen Rechtssubjekts ist, denn Träger des Vermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft einschließlich der gemeinschaftlichen Forderungen und Verbindlichkeiten ist unabhängig von einem Eigentümerwechsel der Verband (BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154-180, Rn. 28 m.w.N., juris).
  • OLG Hamm, 18.07.2016 - 22 U 161/15

    Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von alten Häusern

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Allerdings führt die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB; Informationen über Eigenschaften der Kaufsache sind vielmehr von den beurkundungsbedürftigen Vereinbarungen der Parteien zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, NJW 2016; OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2016 - I-22 U 161/15, Rn. 26, juris).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19

    Wie kann eine Jahresabrechnung bei einer großen Gemeinschaft mit mehreren Konten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Es wäre indessen entgegen der Annahme der Klägerin selbst bei einer bereits als solcher gewidmeten Instandhaltungsrücklage nicht erforderlich gewesen, jene von der sonstigen Liquidität zu trennen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2020 - V ZR 80/19, Rn. 30, juris).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Zwar kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung auch ohne ausdrückliche Erklärungen der Parteien aus den Umständen des Vertragsschlusses, wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen, ergeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, NJW 2016, 1815; Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 253/08, NJW-RR 2010, 1329).
  • BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18

    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung aufgrund der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Insbesondere bleibt vor dem vorstehenden Hintergrund für ein etwaiges Verschulden aus Vertragsschluss wegen vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB, vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349-358, Rn. 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.03.2019 - V ZR 186/18, juris) kein Raum.
  • LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14

    Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
    Eine solche Ausweisung wurde vor der Klarstellung durch den Bundesfinanzhof, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist (BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17 -, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, juris) - allgemein zu steuerlichen Zwecken empfohlen (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2014 - 25 S 130/14, Rn. 11 m.N., juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99

    Nichtigkeit des Gährleistungsausschlusses im Falle eines vom Verkäufer arglistig

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